Rechtsschutzversicherung: Deckungsanfrage, Wartezeit und Selbstbeteiligung
Zahlt meine
Versicherung das?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung einen Fall übernimmt, muss nicht Ihr Problem sein. Die Deckungsanfrage stellen wir, abgerechnet wird direkt zwischen Kanzlei und Versicherung.
So kommt die Kostenzusage
Die Deckungsanfrage ist die Frage an Ihre Versicherung, ob sie den konkreten Fall trägt. Sie stellt sich in jedem Mandat, und sie ist unsere Aufgabe, nicht Ihre.
Sie schildern den Fall
Telefonisch oder schriftlich. Hilfreich sind Versicherungsschein-Nummer und, falls vorhanden, die Schadennummer.
Wir stellen die Anfrage
Mit Sachverhalt und rechtlicher Einordnung, so, wie Versicherer sie brauchen, um schnell zu entscheiden. Sie müssen dort nicht selbst anrufen.
Die Zusage kommt
Ab jetzt rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab. Für Sie bleibt in der Regel nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Wir vertreten Sie
Außergerichtlich und, wenn es sein muss, vor Gericht. Im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht oder Vertragsrecht.
Sechs Begriffe, an denen alles hängt
Versicherungsbedingungen sind keine leichte Lektüre. Diese sechs Begriffe entscheiden fast jede Deckungsfrage, hier in einfachen Worten.
Was ist versichert?
Je nach Vertrag übernimmt die Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten, oft auch Sachverständige und Zeugen. Und zwar in den Rechtsgebieten, die Ihr Tarif einschließt, etwa Arbeit, Verkehr und Verträge.
Der Versicherungsfall
Maßgeblich ist meist der Moment, in dem der Streit seinen Ursprung hat, nicht der Moment, in dem Sie ihn bemerken. Deshalb lohnt es sich, Unterlagen mit Datum aufzuheben.
Wartezeit
Viele Tarife zahlen in bestimmten Gebieten erst, wenn der Vertrag einige Monate besteht; im Arbeitsrecht sind drei Monate üblich. Für Verkehrsunfälle gilt oft gar keine Wartezeit. Ob eine greift, prüfen wir mit der Deckungsanfrage.
Selbstbeteiligung
Der vereinbarte Eigenanteil je Rechtsschutzfall, häufig zwischen 150 und 500 Euro. Alles darüber rechnen wir direkt mit der Versicherung ab.
Deckungssumme und Ausschlüsse
Jeder Vertrag hat eine Obergrenze je Fall und nimmt bestimmte Bereiche aus, etwa vorsätzliche Straftaten oder Baustreitigkeiten. Was genau gilt, steht in Ihren Bedingungen; wir lesen sie für Sie.
Freie Anwaltswahl
Welcher Anwalt Sie vertritt, entscheiden Sie. Das garantiert das Gesetz (§ 127 VVG). Eine Empfehlung Ihrer Versicherung ist eine Empfehlung, keine Pflicht.
Wir schauen gemeinsam, ob Ihre Versicherung den Fall abdeckt
Sagen Sie uns, was passiert ist und bei wem Sie versichert sind. Wir lesen die Bedingungen, stellen die Anfrage bei Ihrer Versicherung und melden uns mit der Antwort — auch dann, wenn sie Nein lautet.
Und wenn die Deckung abgelehnt wird?
Eine Ablehnung ist selten das letzte Wort. Häufige Gründe sind eine fehlende Erfolgsaussicht aus Sicht des Versicherers, eine Wartezeit oder ein Ausschluss, und jeder dieser Gründe lässt sich prüfen.
Die meisten Bedingungen sehen dafür eigene Wege vor: den Stichentscheid, bei dem die Einschätzung Ihres Anwalts den Ausschlag gibt, oder ein Schiedsgutachten. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich der Weg lohnt. Auch dann, wenn er es nicht tut. Welche vier Wege es genau sind, steht auf der Seite Rechtsschutzversicherung zahlt nicht — was jetzt hilft.
Kurz beantwortet
Wir. Sie geben uns Versicherungsschein-Nummer und Sachverhalt, den Rest übernehmen wir, einschließlich der Rückfragen, die Versicherer gern stellen.
Für die Deckungsanfrage selbst berechnen wir nichts. Kommt die Zusage, trägt die Versicherung die Kosten des Mandats; für Sie bleibt in der Regel nur die Selbstbeteiligung.
Erfahrungsgemäß innerhalb weniger Tage bis etwa zwei Wochen. Bei kurzen Fristen, etwa einer Kündigung oder einem Bußgeldbescheid, warten wir darauf nicht: Fristwahrende Schritte gehen vor.
Nein. Nach Ihrer Beauftragung läuft die Kommunikation über uns. Nur die Erstmeldung eines Schadens haben viele Versicherte schon selbst erledigt. Auch das ist in Ordnung, dann übernehmen wir ab dort.
Das hängt davon ab, wann der Streit seinen Ursprung hat und seit wann Ihr Vertrag besteht. Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Mit Vertragsbeginn und Unterlagen klären wir es kurzfristig.
Nein. Wir vertreten Sie auch ohne Versicherung. Sie erfahren dann vor der Beauftragung, welche Kosten entstehen, nicht danach.
Wenn vier Dinge zusammenkommen: Ihr Fall gehört in ein Rechtsgebiet, das Ihr Tarif einschließt; der Versicherungsfall ist nach Vertragsbeginn eingetreten; eine etwaige Wartezeit ist abgelaufen; und kein Ausschluss greift. Fehlt eines davon, kommt die Ablehnung — und dann kommt es darauf an, welches.
Das steht in Ihrem Vertrag und unterscheidet sich nach Rechtsgebiet. Im Arbeits- und Vertragsrecht sind drei Monate üblich, im Verkehrsrecht und bei Ordnungswidrigkeiten gilt oft gar keine. Maßgeblich ist dabei nicht, wann Sie den Streit bemerkt haben, sondern wann er seinen Ursprung hat.
Regelmäßig ausgenommen sind Streitigkeiten rund um Bau und Grundstück, Kapitalanlagen, vorsätzlich begangene Straftaten und alles, was vor Vertragsbeginn seinen Ursprung hat. Familien- und Erbrecht ist in vielen Tarifen nur als Beratung eingeschlossen, nicht als Vertretung vor Gericht. Welche Liste für Sie gilt, steht in Ihren Bedingungen.
Einen Schadenfreiheitsrabatt wie in der Kfz-Versicherung gibt es hier nicht, der Beitrag steigt durch einen einzelnen Fall also nicht automatisch. Etwas anderes ist die Kündigung: Nach zwei Versicherungsfällen innerhalb von zwölf Monaten darf der Versicherer den Vertrag beenden — und Sie übrigens auch.
Nein. Welcher Anwalt Sie vertritt, entscheiden Sie — die freie Anwaltswahl garantiert das Gesetz (§ 127 VVG), und die Deckung darf nicht davon abhängen, dass Sie der Empfehlung folgen. Manche Tarife belohnen die Wahl des empfohlenen Anwalts mit einer geringeren Selbstbeteiligung; das ist ein Angebot, mehr nicht.
Drei Dinge: den Fall vollständig und wahrheitsgemäß schildern, keine Kosten auslösen, die vermeidbar gewesen wären, und die Versicherung über den Fortgang auf dem Laufenden halten. Verstöße gegen diese Pflichten können die Deckung kosten. Sobald wir beauftragt sind, liegt das bei uns — auch das ist ein Grund, die Kommunikation mit dem Versicherer nicht selbst zu führen.
Wir klären das mit Ihrer Versicherung.
Schildern Sie kurz Ihren Fall und halten Sie die Versicherungsschein-Nummer bereit. Den Rest übernehmen wir.