Anwalt für Verkehrsrecht in Hannover: Bußgeld, Fahrverbot und Unfall
Unverschuldet in einen
Verkehrsunfall verwickelt?
Oder in Sorge wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes? Wir stehen Ihnen mit langjähriger Expertise zur Seite und legen zuerst Einspruch ein, damit die Frist Sie nicht überholt.
Worum es meistens geht
Wenn Sie sich in einem dieser Punkte wiederfinden, sind Sie hier richtig. Beim Bußgeldbescheid zählt jeder Tag.
Bußgeldbescheid im Briefkasten
Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand oder Handy am Steuer: Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen.
Fall schildernAnhörungsbogen bekommen
Sie wissen nicht, was Sie ausfüllen müssen und was Sie besser nicht ausfüllen.
Fall schildernEs droht ein Fahrverbot
Sie brauchen den Führerschein beruflich. Dafür gibt es Wege, aber sie müssen begründet werden.
Fall schildernUnfall ohne eigenes Verschulden
Die gegnerische Versicherung kürzt, verzögert oder zahlt gar nicht.
Fall schildernDie Schuldfrage ist strittig
Es wird eine Mithaftung behauptet, die Sie so nicht stehen lassen wollen.
Fall schildernNach dem Unfall bleibt ein Schaden
Wertminderung, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten oder ein Schmerzensgeld.
Fall schildernRepariert — und trotzdem weniger wert
Nach der Reparatur fährt der Wagen wieder, im Verkauf bleibt er ein Unfallwagen. Diesen Wertverlust schuldet die gegnerische Versicherung zusätzlich — gezahlt wird er meist erst, wenn ihn jemand beziffert und geltend macht.
Beispiel zur Veranschaulichung. Jeder Fall liegt anders.
Zwei Wochen beim Bußgeldbescheid
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach ist er rechtskräftig, mit Punkten und gegebenenfalls Fahrverbot. Heben Sie den Umschlag auf: Auf ihm steht das Zustelldatum, und genau davon hängt die Frist ab.
Beim Anhörungsbogen müssen Sie nur Ihre Personalien angeben. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen und sollten es ohne anwaltliche Prüfung auch nicht. Zuerst gehört die Akte eingesehen, dann wird geantwortet.
Nach einem Unfall drängt keine so kurze Frist, aber die Beweise verschwinden schnell. Fotos, Zeugen und ein Gutachten sind nach zwei Wochen deutlich schwerer zu bekommen als am selben Tag.
Im Zweifel zuerst anrufen, dann antworten. Ein einmal ausgefüllter Anhörungsbogen lässt sich nicht zurückholen.
So läuft es ab
Vier Schritte, und der aufwendigste davon liegt bei uns.
Sie melden sich
Ein Anruf oder eine kurze Mail. Wir klären in wenigen Minuten, worum es geht und wie eilig es ist.
Einspruch und Akteneinsicht
Wir legen fristwahrend Einspruch ein. Erst mit der Akte lässt sich beurteilen, ob Messung oder Vorwurf tragen.
Die Deckungsanfrage übernehmen wir
Sind Sie rechtsschutzversichert, holen wir die Zusage Ihrer Versicherung ein. Sie müssen dort nicht selbst anrufen.
Wir vertreten Sie
Gegenüber Behörde und Versicherung, und wenn nötig vor Gericht.
Erst die Akte. Dann die Antwort.
Kein Wort zur Sache, bevor wir gelesen haben, was Ihnen vorgeworfen wird.
Was Sie bereithalten sollten
Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen, möglichst mit Umschlag · Ihr Aktenzeichen · Fahrzeugschein · beim Unfall: Unfallbericht, Fotos, Kontaktdaten von Zeugen, Schreiben der gegnerischen Versicherung · Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung, soweit vorhanden
Der Umschlag ist kein Detail: Ohne Zustelldatum lässt sich die Frist nur schätzen.
Was es kostet
Sind Sie rechtsschutzversichert, klären wir vorab mit Ihrer Versicherung, ob sie die Kosten trägt, und rechnen anschließend direkt mit ihr ab. Für Sie bleibt in der Regel nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Ohne Rechtsschutzversicherung sagen wir Ihnen vor der Beauftragung, womit Sie rechnen müssen. Sie erfahren die Kosten, bevor sie entstehen.
Zwei Punkte, die viele nicht wissen: Ist der Einspruch erfolgreich, trägt in der Regel die Staatskasse die Verfahrenskosten. Und nach einem unverschuldeten Unfall zahlt üblicherweise die gegnerische Versicherung auch Ihren Anwalt.
Deckungsanfrage, Wartezeit, Selbstbeteiligung — so funktioniert es
Was Mandanten uns zuerst fragen
Das lässt sich erst nach Akteneinsicht sagen, und genau deshalb wird der Einspruch zuerst eingelegt und danach begründet. Er ist kostenlos zu haben und wahrt die Frist; zurücknehmen kann man ihn jederzeit. Besonders lohnt die Prüfung, wenn ein Fahrverbot oder mehrere Punkte im Raum stehen — dort hängt an einem Messfehler deutlich mehr als das Bußgeld.
Bei einer Ordnungswidrigkeit übernimmt der Verkehrsrechtsschutz die Kosten in der Regel ohne Rücksicht auf die Erfolgsaussicht. Hat der Einspruch Erfolg, trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen. Nicht versichert sind vorsätzliche Straftaten: Wer vorsätzlich fährt, wo er nicht fahren durfte, bekommt keine Deckung — bei Alkohol- und Drogenfahrten ist das der Regelfall.
Manchmal ja. Zwei Wege sind üblich: das Absehen vom Fahrverbot gegen ein erhöhtes Bußgeld, wenn der Entzug Sie unverhältnismäßig hart trifft — etwa den Arbeitsplatz kostet —, und der Angriff auf die Messung selbst. Kommt es doch zum Fahrverbot, dürfen Sie den Beginn meist innerhalb von vier Monaten selbst wählen, sofern in den zwei Jahren davor keines gegen Sie verhängt wurde.
Angeben müssen Sie nur Ihre Personalien: Name, Geburtsdatum und Anschrift. Zur Sache selbst schweigen Sie zu Recht, und Sie sollten es auch, solange niemand die Akte gesehen hat. Wer den Vorwurf im Anhörungsbogen einräumt oder nebenbei mitteilt, wer sonst gefahren sein könnte, erspart der Behörde die Arbeit, die sie eigentlich selbst hätte leisten müssen.
Bei einem unverschuldeten Unfall Sie, nicht die gegnerische Versicherung. Deren „Partnerwerkstatt“ und deren Prüfdienstleister sind ein Angebot, keine Vorgabe. Die Kosten eines eigenen Sachverständigen gehören zum ersatzfähigen Schaden, solange es nicht um einen Bagatellschaden geht — dort genügt ein Kostenvoranschlag.
Mehr als die Reparaturrechnung. Ersatzfähig sind je nach Fall auch der merkantile Minderwert, Nutzungsausfall oder Mietwagen, die Kosten des Sachverständigen, Abschleppen und Standgebühren, eine Auslagenpauschale und bei Verletzungen ein Schmerzensgeld — und die Kosten Ihres Anwalts. Gekürzt wird erfahrungsgemäß zuerst bei Nutzungsausfall, Minderwert und Stundenverrechnungssätzen.
Der Verkehrsrechtsschutz trägt üblicherweise Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, und im Verkehrsrecht meist ohne Wartezeit. Bei einem unverschuldeten Unfall brauchen Sie ihn oft gar nicht: Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss auch die Kosten Ihres Anwalts erstatten. Wichtig wird die eigene Deckung, sobald die Schuldfrage strittig ist oder ein Bußgeldverfahren dazukommt — die Deckungsanfrage übernehmen wir.
Sprechen Sie uns an.
Am schnellsten geht es telefonisch. Halten Sie das Aktenzeichen bereit, dann können wir sofort etwas sagen.
Oder schildern Sie uns Ihren Fall
Ein paar Sätze genügen. Wir rufen zurück und sagen Ihnen, wie es weitergeht — deshalb brauchen wir Ihre Nummer.
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Gespeichert wird nichts — die Anfrage geht als E-Mail an die Kanzlei.