Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover: Kündigung, Lohn und Zeugnis
Sie leisten gute Arbeit
und stehen jetzt auf der Straße.
Kurze Fristen mit langfristigen Auswirkungen: Unsere Anwälte beraten Sie fachlich kompetent und lösungsorientiert, mit Perspektive.
Worum es meistens geht
Wenn Sie sich in einem dieser Punkte wiederfinden, sind Sie hier richtig. Rufen Sie an: Die erste Einschätzung dauert selten länger als ein paar Minuten.
Kündigung erhalten
Ordentlich, fristlos oder in der Probezeit. Die Frist läuft ab dem Tag, an dem der Brief bei Ihnen war.
Fall schildernAufhebungsvertrag vorgelegt
Sie sollen möglichst schnell unterschreiben. Prüfen Sie vorher, was Sie damit aufgeben, auch beim Arbeitslosengeld.
Fall schildernLohn oder Überstunden offen
Die Abrechnung stimmt nicht, Zuschläge fehlen, oder es wurde gar nicht gezahlt.
Fall schildernZeugnis schlechter als die Arbeit
Formulierungen, die freundlich klingen und zwischen den Zeilen etwas anderes sagen.
Fall schildernAbmahnung im Briefkasten
Ob Sie reagieren müssen und wie, hängt vom Vorwurf ab. Falsch reagieren kann teurer werden als schweigen.
Fall schildernKündigung nach langer Krankheit
Eine krankheitsbedingte Kündigung muss eigene Hürden nehmen. Die werden oft übersehen.
Fall schildernDer Aufhebungsvertrag kommt mit der Post
Wer unterschreibt, beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich: Der Kündigungsschutz entfällt, und die Agentur für Arbeit verhängt häufig eine Sperrzeit. Wir sagen Ihnen vorher, was der Vertrag wert ist — und was die Alternative bringt.
Beispiel zur Veranschaulichung. Jeder Fall liegt anders.
Drei Wochen. Mehr Zeit haben Sie nicht
Gegen eine Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Läuft diese Frist ab, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, unabhängig davon, wie gut Ihre Argumente gewesen wären.
Für Lohn- und Überstundenansprüche gelten häufig zusätzlich Ausschlussfristen aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag, oft drei Monate. Auch die laufen leise ab.
Rufen Sie an, bevor die Frist zum Thema wird. Die Prüfung dauert länger als der Anruf.
So läuft es ab
Vier Schritte, und der aufwendigste davon liegt bei uns.
Sie melden sich
Ein Anruf oder eine kurze Mail. Wir klären in wenigen Minuten, worum es geht und wie eilig es ist.
Wir prüfen die Unterlagen
Sie erfahren, welche Wege offenstehen und was sie realistisch bringen. Auch dann, wenn wir abraten.
Die Deckungsanfrage übernehmen wir
Sind Sie rechtsschutzversichert, holen wir die Zusage Ihrer Versicherung ein. Sie müssen dort nicht selbst anrufen.
Wir vertreten Sie
Gegenüber dem Arbeitgeber, und wenn es sein muss vor dem Arbeitsgericht.
Drei Wochen entscheiden. Wir nehmen sie ernst.
Je früher Sie anrufen, desto mehr Wege stehen offen und desto ruhiger führen wir sie.
Was Sie bereithalten sollten
Kündigungsschreiben mit dem Datum, an dem es bei Ihnen ankam · Arbeitsvertrag · die letzten Gehaltsabrechnungen · Abmahnungen, falls es welche gab · Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber · Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung, soweit vorhanden
Fehlt etwas davon, ist das kein Grund zu warten. Die Frist wartet nämlich auch nicht.
Was es kostet
Sind Sie rechtsschutzversichert, klären wir vorab mit Ihrer Versicherung, ob sie die Kosten trägt, und rechnen anschließend direkt mit ihr ab. Für Sie bleibt in der Regel nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Ohne Rechtsschutzversicherung sagen wir Ihnen vor der Beauftragung, womit Sie rechnen müssen. Sie erfahren die Kosten, bevor sie entstehen.
Ein Punkt, den viele überrascht: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn sie gewinnt.
Deckungsanfrage, Wartezeit, Selbstbeteiligung — so funktioniert es
Was Mandanten uns zuerst fragen
Das richtet sich nach dem Streitwert, und der beträgt bei einer Kündigungsschutzklage höchstens ein Vierteljahresgehalt. Sind Sie rechtsschutzversichert, bleibt für Sie in der Regel nur die Selbstbeteiligung. Ohne Versicherung nennen wir Ihnen die Summe vorher — und zwar beide: Was Sie zahlen, wenn Sie gewinnen, und was, wenn Sie verlieren. Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz nämlich jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten.
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. In der Praxis endet trotzdem ein großer Teil der Kündigungsschutzverfahren mit einem Vergleich, in dem eine Abfindung gezahlt wird — weil beide Seiten das Risiko des Urteils scheuen. Als grobe Verhandlungsmarke gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr; wie viel tatsächlich erreichbar ist, hängt davon ab, wie angreifbar die Kündigung ist.
Dann gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, auch wenn sie es inhaltlich nie war. Das Gesetz lässt eine verspätete Klage nur ausnahmsweise zu, etwa wenn Sie trotz aller zumutbaren Sorgfalt gehindert waren — ein längerer Krankenhausaufenthalt kann so ein Fall sein, Urlaub in aller Regel nicht. Melden Sie sich deshalb auch dann, wenn die drei Wochen fast um sind: Ob noch etwas geht, ist eine Frage von Minuten.
Nicht ungeprüft und nicht unter Zeitdruck. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich; damit fällt der Kündigungsschutz weg, und die Agentur für Arbeit verhängt häufig eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, in denen kein Arbeitslosengeld fließt. Es gibt Fälle, in denen sich ein Aufhebungsvertrag lohnt — sie erkennt man aber erst, wenn man die Alternative kennt.
Unterschreiben müssen Sie eine Abmahnung nie, und eine Frist zur Antwort gibt es auch nicht. Trotzdem ist Schweigen selten die beste Wahl: Eine unwidersprochene Abmahnung liegt in der Personalakte und wird die Grundlage der nächsten Kündigung. Sinnvoll ist meist eine sachliche Gegendarstellung zur Akte oder, bei einem haltlosen Vorwurf, die Aufforderung, die Abmahnung zu entfernen.
Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis, das Ihr berufliches Fortkommen nicht behindert. Bis zur Note „befriedigend“ muss der Arbeitgeber begründen, warum es nicht besser ausfällt; wollen Sie mehr, müssen Sie die überdurchschnittliche Leistung belegen. Häufiger als die Note ist ohnehin die Formulierung das Problem: „bemüht“, „stets um Ausgleich bestrebt“ und ähnliche Wendungen lesen Personalabteilungen als Kritik.
In der Regel ja, wenn Ihr Tarif den Baustein Arbeitsrechtsschutz enthält, der Vertrag beim Zugang der Kündigung schon bestand und die übliche Wartezeit von drei Monaten abgelaufen war. Versicherungsfall ist meist die Kündigung selbst — nicht der Tag, an dem Sie zum Anwalt gehen. Die Deckungsanfrage stellen wir; auf die Antwort der Versicherung warten wir bei laufender Klagefrist nicht.
Oft erst, wenn eine Kündigung im Raum steht. Solange der Arbeitgeber nur ein Angebot macht, fehlt aus Sicht vieler Versicherer der Rechtsverstoß — und ohne Verstoß kein Versicherungsfall, die reine Vertragsprüfung wird dann abgelehnt. Droht dagegen für den Fall der Ablehnung die Kündigung, sieht die Sache anders aus. Genau diese Abgrenzung klären wir mit der Deckungsanfrage, bevor Kosten entstehen.
Sprechen Sie uns an.
Am schnellsten geht es telefonisch. Wenn Sie lieber schreiben, schildern Sie kurz, was passiert ist und wann. Den Rest fragen wir nach.
Oder schildern Sie uns Ihren Fall
Ein paar Sätze genügen. Wir rufen zurück und sagen Ihnen, wie es weitergeht — deshalb brauchen wir Ihre Nummer.
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Gespeichert wird nichts — die Anfrage geht als E-Mail an die Kanzlei.