Rechtsschutzversicherung zahlt nicht: Was Sie bei einer abgelehnten Deckungszusage tun können
Die Versicherung
sagt nein.
Eine Ablehnung ist die Rechtsauffassung Ihres Versicherers, kein Urteil. Gegen die meisten Ablehnungen gibt es einen Weg — und der erste kostet Sie nichts. Wir sehen uns das Schreiben an und sagen Ihnen, welcher es ist.
Warum Versicherer Nein sagen
Sechs Begründungen decken fast alle Ablehnungen ab. Welche in Ihrem Schreiben steht, entscheidet darüber, was jetzt sinnvoll ist — und ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.
„Keine hinreichende Erfolgsaussicht“
Der häufigste Grund und zugleich der angreifbarste. Der Versicherer beurteilt Ihren Fall wie ein Gericht — oft aber nur nach dem, was Sie ihm in wenigen Zeilen geschildert haben.
Fall schildern„Mutwillig“
Gemeint ist: Der Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Wer nicht versichert wäre, würde nicht klagen, so das Argument. Es lässt sich entkräften.
Fall schildernDie Wartezeit war noch nicht um
Hier kommt es auf einen einzigen Punkt an: wann der Streit seinen Ursprung hat. Nicht darauf, wann Sie ihn bemerkt haben oder wann der Brief kam.
Fall schildernDer Fall falle unter einen Ausschluss
Bau, Kapitalanlage, Familienrecht, vorsätzliche Straftaten: Jeder Vertrag nimmt Bereiche aus. Ob Ihr Fall wirklich darunter fällt, ist häufig Auslegungssache.
Fall schildernDer Fall liege vor Vertragsbeginn
Der Versicherer setzt den Anfang des Streits früher an als Sie. Bei Dauerschuldverhältnissen — Arbeitsvertrag, Mietvertrag — ist das der klassische Streitpunkt.
Fall schildernDer Baustein fehlt im Tarif
Verkehrsrechtsschutz allein deckt keinen Arbeitsgerichtsprozess. Das ist der einzige Grund, gegen den sich selten etwas machen lässt — prüfen sollte man ihn trotzdem.
Fall schildernEin Nein ist eine Meinung, kein Urteil
Der Versicherer entscheidet über die Kosten, nicht über Ihr Recht. Er darf die Deckung ablehnen, wenn er Ihre Sache für aussichtslos hält — aber er muss diese Einschätzung begründen, und er muss Sie zugleich darauf hinweisen, wie Sie sie überprüfen lassen können.
Unterbleibt dieser Hinweis, kann das teuer für den Versicherer werden: Das Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass der Anspruch auf Rechtsschutz dann als anerkannt gilt. Es lohnt sich deshalb, ein Ablehnungsschreiben nicht nur zu lesen, sondern auf das zu prüfen, was nicht darin steht.
Und unabhängig davon: Die Fristen Ihres eigentlichen Falls laufen weiter. Drei Wochen gegen eine Kündigung, zwei Wochen gegen einen Bußgeldbescheid — die warten nicht ab, bis die Deckungsfrage geklärt ist.
Schicken Sie uns das Schreiben, bevor Sie antworten. Eine unbedachte Reaktion kann Argumente kosten.
Vier Wege, die offenstehen
Sie stehen in dieser Reihenfolge, weil jeder Schritt mehr Aufwand bedeutet als der davor. Meist ist der erste schon der letzte.
Widerspruch mit Sachverhalt
Häufig fehlte dem Versicherer schlicht die Grundlage. Ein sauber dargestellter Sachverhalt mit den Unterlagen dazu räumt einen guten Teil der Ablehnungen aus, ohne dass es ein Verfahren braucht.
Stichentscheid
Ihr Anwalt legt begründet dar, warum die Sache Aussicht auf Erfolg hat. Diese Einschätzung bindet den Versicherer — es sei denn, sie weicht offenbar erheblich von der wirklichen Sach- oder Rechtslage ab.
Ombudsmann oder Schiedsgutachten
Der Versicherungsombudsmann prüft kostenlos und entscheidet bis zu einer bestimmten Höhe für das Unternehmen bindend. Für Sie ist sein Spruch nie bindend: Der Weg zum Gericht bleibt offen.
Deckungsklage
Bleibt es beim Nein, lässt sich die Deckung einklagen — ein eigener Prozess, der nur die Kostenfrage klärt. Wir sagen Ihnen vorher, ob er sich rechnet.
Der Versicherer entscheidet über die Kosten. Nicht über Ihr Recht.
Und über die Kosten entscheidet er nicht allein. Dafür gibt es Verfahren.
Was wir dafür brauchen
Das Ablehnungsschreiben, vollständig und mit allen Anlagen · Ihren Versicherungsschein · die Versicherungsbedingungen mit Jahreszahl, oft „ARB“ und vier Ziffern · die Schadennummer · den gesamten Schriftwechsel mit der Versicherung · die Unterlagen zum eigentlichen Fall
Die Bedingungen finden die wenigsten wieder. Das ist kein Hindernis: Der Versicherer muss sie Ihnen auf Verlangen aushändigen, und danach fragen können wir.
Was der Streit um die Deckung kostet
Die Durchsicht des Ablehnungsschreibens und die Einschätzung, ob sich ein Vorgehen lohnt, berechnen wir nicht. Erst danach entscheiden Sie, ob wir weitermachen.
Das Verfahren beim Ombudsmann ist für Versicherte kostenfrei. Bleibt am Ende nur die Deckungsklage, richten sich die Kosten nach dem Streitwert — und der ist hier nicht Ihr Fall selbst, sondern das, was die Versicherung tragen soll.
Ein Umstand, der oft übersehen wird: Auch der Streit mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer ist bei manchen Verträgen mitversichert. Wir sehen im Tarif nach.
Deckungsanfrage, Wartezeit, Selbstbeteiligung — so funktioniert es
Was Betroffene uns zuerst fragen
Ja. Der Versicherer muss unverzüglich und in Textform darlegen, warum er die Deckung verweigert, und er muss Sie zugleich auf das Verfahren hinweisen, mit dem sich diese Einschätzung überprüfen lässt. Fehlt der Hinweis, sieht das Gesetz vor, dass Ihr Anspruch auf Rechtsschutz als anerkannt gilt. Ein pauschales „keine Erfolgsaussicht“ ohne Weiteres ist daher schon für sich ein Ansatzpunkt.
Eine begründete Stellungnahme Ihres Anwalts dazu, warum die Sache Aussicht auf Erfolg hat — und sie bindet den Versicherer. Er darf sich nur davon lösen, wenn die Einschätzung offenbar erheblich von der wirklichen Sach- oder Rechtslage abweicht. Das ist die stärkste Karte gegen eine Ablehnung wegen „fehlender Erfolgsaussicht“, und viele Versicherte erfahren nie, dass sie sie haben.
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende. Kürzer und wichtiger sind aber die Fristen, die in Ihren Versicherungsbedingungen für den Stichentscheid stehen — oft ein Monat ab der Ablehnung. Und ganz unabhängig davon laufen die Fristen Ihres eigentlichen Falls weiter.
Bei kleineren Beträgen oft ja, und er kostet Sie nichts. Bis zu einem bestimmten Beschwerdewert ist seine Entscheidung für das Versicherungsunternehmen bindend, darüber gibt er eine Empfehlung ab. Für Sie ist sie in keinem Fall bindend — Sie können danach immer noch klagen. Das Verfahren hemmt außerdem die Verjährung.
Ja. Die Deckungsfrage und Ihr eigentlicher Rechtsstreit sind zwei getrennte Sachen. Ob die Versicherung zahlt, ändert nichts daran, ob Sie im Kündigungsschutz- oder Bußgeldverfahren recht bekommen — und die dortigen Fristen warten nicht. Wo es eilt, handeln wir zuerst und klären die Deckung parallel.
Das hängt am Ablehnungsgrund. Gegen „keine Erfolgsaussicht“ und „Mutwilligkeit“ lässt sich meist etwas ausrichten, gegen einen fehlenden Baustein im Tarif fast nie. Genau diese Einschätzung geben wir Ihnen kostenfrei, bevor Sie sich entscheiden — auch dann, wenn sie lautet: lassen Sie es.
Schicken Sie uns das Schreiben.
Ein Anruf und die Ablehnung als Anhang genügen. Sie hören von uns, welcher der vier Wege in Ihrem Fall trägt — und ob überhaupt einer.
Oder schildern Sie uns Ihren Fall
Ein paar Sätze genügen. Wir rufen zurück und sagen Ihnen, wie es weitergeht — deshalb brauchen wir Ihre Nummer.
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Gespeichert wird nichts — die Anfrage geht als E-Mail an die Kanzlei.