Anwalt für Vertragsrecht in Hannover: Kauf, Handwerker und Miete
Auch für Verträge
gibt es Regeln
Das neue Auto macht schon nach einem halben Jahr Probleme, der Vermieter reagiert nicht auf die Mängelanzeige? Wir beraten Sie über das richtige Vorgehen und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Worum es meistens geht
Wenn Sie sich in einem dieser Punkte wiederfinden, sind Sie hier richtig. Meist ist die erste Frage nicht, ob Sie recht haben, sondern wie Sie es durchsetzen.
Die Ware ist mangelhaft
Der Verkäufer stellt sich taub, verweist auf den Hersteller oder lässt die Frist verstreichen.
Fall schildernBezahlt, aber nicht geliefert
Oder es kam etwas anderes an als bestellt, und niemand fühlt sich zuständig.
Fall schildernHandwerker oder Werkstatt
Schlecht gearbeitet, trotzdem voll abgerechnet, und die Nachbesserung lässt auf sich warten.
Fall schildernÄrger mit dem Vermieter
Keine Reaktion auf die Mängelanzeige, oder die Nebenkostenabrechnung stimmt nicht.
Fall schildernDer Vertrag lässt sich nicht kündigen
Die Kündigung wird nicht akzeptiert, oder es taucht plötzlich eine Mindestlaufzeit auf.
Fall schildernRechnung für etwas, das Sie nie wollten
Eine Mahnung für einen Vertrag, den Sie so nie geschlossen haben.
Fall schildernDas Balkonkraftwerk soll wieder ab
Das Steckersolargerät hängt seit dem Frühjahr am Balkon, jetzt verlangt der Vermieter den Rückbau. Seit 2024 zählen Balkonkraftwerke zu den Umbauten, denen er grundsätzlich zustimmen muss — ob das hier gilt, entscheidet sich an den Einzelheiten.
Beispiel zur Veranschaulichung. Jeder Fall liegt anders.
Hier läuft die Zeit leiser, aber sie läuft
Beim Kauf gilt für Mängel eine Gewährleistung von zwei Jahren ab Übergabe. Zeigt sich der Mangel bei einem Kauf vom Händler innerhalb der ersten zwölf Monate, muss der Verkäufer beweisen, dass die Sache in Ordnung war. Danach kehrt sich das um, und Sie müssen es beweisen.
Im Internet oder an der Haustür geschlossene Verträge lassen sich in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Ansprüche verjähren im Normalfall nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Was aus 2023 stammt, ist Ende 2026 weg.
Je länger ein Streit liegt, desto teurer wird er. Nicht an Gebühren, sondern an Beweisen.
So läuft es ab
Vier Schritte, und der aufwendigste davon liegt bei uns.
Sie melden sich
Ein Anruf oder eine kurze Mail. Wir klären in wenigen Minuten, worum es geht und wie eilig es ist.
Wir prüfen Vertrag und Schriftverkehr
Sie erfahren, was durchsetzbar ist und was den Aufwand nicht lohnt. Auch das gehört zur Beratung.
Die Deckungsanfrage übernehmen wir
Sind Sie rechtsschutzversichert, holen wir die Zusage Ihrer Versicherung ein. Sie müssen dort nicht selbst anrufen.
Wir setzen es durch
Zuerst außergerichtlich, weil das meist schneller geht. Wenn das nicht reicht, vor Gericht.
Recht haben ist der Anfang. Recht bekommen ist Arbeit.
Wir sagen Ihnen vorher, ob sich diese Arbeit lohnt und wann ein Vergleich das bessere Urteil ist.
Was Sie bereithalten sollten
Vertrag oder Bestellbestätigung · Rechnung und Zahlungsnachweis · Fotos des Mangels · der gesamte Schriftverkehr, auch E-Mails und Nachrichten · beim Mietrecht zusätzlich Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung · Angaben zu Ihrer Rechtsschutzversicherung, soweit vorhanden
Auch Nachrichten aus Messengern zählen. Löschen Sie nichts, bevor wir daraufgeschaut haben.
Was es kostet
Sind Sie rechtsschutzversichert, klären wir vorab mit Ihrer Versicherung, ob sie die Kosten trägt, und rechnen anschließend direkt mit ihr ab. Für Sie bleibt in der Regel nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Ohne Rechtsschutzversicherung sagen wir Ihnen vor der Beauftragung, womit Sie rechnen müssen. Sie erfahren die Kosten, bevor sie entstehen.
Setzt sich Ihre Forderung durch, trägt die Gegenseite in der Regel auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
Deckungsanfrage, Wartezeit, Selbstbeteiligung — so funktioniert es
Was Mandanten uns zuerst fragen
Zuerst dürfen Sie Nacherfüllung verlangen, also Reparatur oder Ersatzlieferung; welche der beiden, entscheiden Sie. Erst wenn diese scheitert, verweigert wird oder eine gesetzte Frist verstreicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern oder Schadensersatz fordern. Diese Reihenfolge ist der häufigste Fehler in Selbstversuchen: Wer sofort das Geld zurückverlangt, gibt dem Verkäufer das beste Argument.
Beim Kauf einer neuen Sache zwei Jahre ab Übergabe. Wichtiger als die Frist ist die Beweislast: Zeigt sich der Mangel beim Kauf von einem Händler innerhalb der ersten zwölf Monate, muss dieser beweisen, dass die Sache in Ordnung war. Danach kehrt sich das um. Die Herstellergarantie ist etwas anderes — sie ist freiwillig und tritt neben die gesetzliche Gewährleistung, ersetzt sie aber nicht.
In aller Regel ja: Bei Verträgen im Fernabsatz haben Sie vierzehn Tage Widerrufsrecht, gerechnet ab Erhalt der Ware, und Sie müssen den Widerruf nicht begründen. Wurde nicht ordentlich über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist erheblich. Ausnahmen gibt es unter anderem bei eigens angefertigten Waren und bei schnell verderblichen Lebensmitteln.
Die Schlussrechnung ist erst fällig, wenn das Werk abgenommen ist, und bis zur Beseitigung eines Mangels dürfen Sie einen Teil des Geldes zurückhalten — üblicherweise das Doppelte dessen, was die Beseitigung kostet. Setzen Sie dem Betrieb dafür schriftlich eine Frist. Verstreicht sie, können Sie den Mangel auf seine Kosten von jemand anderem beheben lassen; ohne vorherige Frist bleiben Sie meist auf den Kosten sitzen.
Ist die Wohnung mangelhaft, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert — dafür braucht es keine Erlaubnis des Vermieters. Melden müssen Sie den Mangel trotzdem, und zwar unverzüglich und nachweisbar. Vorsicht bei der Höhe: Wer zu viel kürzt, gerät in Zahlungsverzug und riskiert die Kündigung. Sicherer ist es, den strittigen Teil unter Vorbehalt zu zahlen.
Im Normalfall nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von ihm wussten. Eine Forderung aus dem Jahr 2023 ist damit am 31. Dezember 2026 verloren. Eine Mahnung hält die Verjährung nicht auf — dafür braucht es Verhandlungen, einen Mahnbescheid oder Klage.
Wenn Ihr Tarif den privaten Vertrags-Rechtsschutz einschließt — er steckt in den meisten Privat-Paketen. Zu beachten sind zwei Dinge: die übliche Wartezeit von drei Monaten und der Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der liegt beim Verstoß gegen den Vertrag, etwa der Lieferung der mangelhaften Sache, nicht beim Vertragsschluss. Bau- und Kapitalanlagestreitigkeiten sind regelmäßig ausgeschlossen. Was für Ihren Fall gilt, klärt die Deckungsanfrage — sie ist unsere Aufgabe, nicht Ihre.
Sprechen Sie uns an.
Am schnellsten geht es telefonisch. Wenn Sie lieber schreiben: Vertrag und Rechnung mitschicken spart eine Runde.
Oder schildern Sie uns Ihren Fall
Ein paar Sätze genügen. Wir rufen zurück und sagen Ihnen, wie es weitergeht — deshalb brauchen wir Ihre Nummer.
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Gespeichert wird nichts — die Anfrage geht als E-Mail an die Kanzlei.